Lag die CDU im Lingener Rat richtig, als sie sich 2016 gegen ein Verbot von Zirkusaufführungen mit Wildtieren auf städtischen Flächen aussprach? Diesen Eindruck erweckt jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover.
Dieses hatte im konkreten Fall in einem Eilverfahren auf Antrag eines Zirkus entschieden, dass ein solches von der Stadt Hameln ausgesprochenes Verbot rechtswidrig sei. Ein Verbot wild lebender Tiere in Zirkussen könne nur vom Bund geregelt werden, lautete der Tenor der Entscheidung.
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