Bauherren bekommen Kosten für Erschließung nicht erstattet - Landgericht weist Klagen von Grundstückskäufern ab

Lingener Tagespost - Nordwest

pe Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück hat in drei Entscheidungen Klagen von Grundstückskäufern aus Lingen und Haren im Emsland abgewiesen, die eine konkrete Abrechnung und Rückzahlung von Erschließungskosten erreichen wollten. Im Verfahren ging es auch um die Frage, ob sich die Kommunen einer Erschließungsgesellschaft zur Abwicklung des Grundstücksgeschäftes bedienen dürfen, wenn diese Gesellschaft mehrheitlich der Kommune gehört. Diese Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht 2010 in einem Urteil negativ beschieden.
Wer ein Haus baut, muss die Erschließungskosten für die Erstellung von Straßen, Wegen, Spielplätzen etc. im Wohngebiet zahlen, in der Regel 90 Prozent der Summe. Zehn Prozent trägt die Stadt oder Gemeinde. So sieht es das kommunale Beitragsrecht vor. In Lingen wickelt die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft (GEG) als 100-prozentige Tochter der Stadt den Verkauf von Baugrundstücken ab. Es wird mit dem Käufer ein Gesamtkaufpreis vereinbart, für den er von der GEG ein erschlossenes Grundstück erhält. Die Stadt kann sich damit gleichzeitig von der Pflicht befreien, die zehn Prozent Erschließungskosten zu übernehmen.
Die Kläger, die zwischen 2002 und 2009 jeweils Baugrundstücke gekauft und bebaut haben, wollten vor dem Landgericht erreichen, dass die Erschließungskostenanteile aus dem Pauschalpreis herausgerechnet und zurückerstattet werden. Dabei beriefen sie sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Dessen Entscheidung sei aber auf die hier zu beurteilende Vertragskonstellation nicht anwendbar, so das Landgericht in einer Mitteilung. Ferner würden die Bauherren durch eine vollständige Rückzahlung der Erschließungskosten ungerechtfertigt bevorteilt, da die Erschließungsgesellschaften ihre Leistungen bereits vollständig erbracht hätten.
Lingens Erster Stadtrat Ralf Büring, der Geschäftsführer der GEG ist, verwies gestern auf Anfrage darauf, dass die GEG Grundstücke verkaufe, die sich in ihrem Besitz befänden, nicht in dem der Stadt. Im Festpreis seien die voraussichtlichen Erschließungskosten enthalten. Büring: „Wir haben die GEG nicht gegründet, um Grundstückskäufer über den Tisch zu ziehen.“

Aktenzeichen 2 O 1351/12, 5 O 1486/12 und 10 O 1537/12