Ein Musik-Wahlabo bietet individuelle Möglichkeiten

Lingener Tagespost - Kultur regional vom 8.2.2014

Kulturausschuss will Verluste bei Konzerten auffangen

ct Lingen . Neue Wege will die Stadt Lingen bei den Konzert-Abos in der kommenden Spielzeit beschreiten. In der jüngsten Sitzung des Kulturausschusses sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, künftig das Konzert-Abo durch ein Musik-Wahlabo zu ersetzen.
Der Liebhaber guter Musik hat danach demnächst die Möglichkeit, aus acht bis zwölf Konzerten sein individuelles Programm zusammenzustellen. Dabei möchte die Stadt Lingen auch Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen eingehen.
Zum Hintergrund nannte Rudolf Kruse vom Fachdienst Kultur die rückläufigen Besucherzahlen, insbesondere bei den klassischen Angeboten, die sich auch im Rückgang der Abos bemerkbar machten und deren Zahl von 89 (Spielzeit 2007/2008) auf 47 (2013/2014) sank. „Diesen Trend“, so Kruse, „gibt es bundesweit.“ Daher habe man sich entschlossen, das Angebot zu verändern.
Die Ermäßigung von 25 Prozent auf den Eintrittspreis würde dann auch für die Veranstaltungen gelten, die nicht im Theater stattfänden. Dieser Vorschlag stieß bei allen Fraktionen auf breite Zustimmung. Für die CDU betonte Ulla Haar, dass es an der Zeit wäre, dass sich die zahlreichen kulturellen Einrichtungen der Stadt nicht als Konkurrenz sähen, sondern dieses Nebeneinander erst die Vielfalt des Angebots ermögliche. Das unterstrich auch Jens Beeck für die liberale Fraktion: „Eine Kooperation zwischen den Einrichtungen ist schon lange fällig.“
Ursula Ramelow verwies auf die positive Entwicklung des Wahl-Abos (1018 in 2007/2008 und 1202 in 2013/2014) im Bereich Theater. Auf diese Weise würde das Spektrum erweitert, und das Publikum würde so auch einmal andere Veranstaltungsorte aufsuchen.
Als weitere Neuerung einigte sich der Kulturausschuss darauf, vier Stücke aus dem Theaterbereich, die möglicherweise nicht auf so großes Zuschauerinteresse stoßen, zu einem neuen kleinen Abo zusammenzufassen, dessen Name noch gefunden werden soll. Auch für diese Stücke gelte dann die Ermäßigung von 25 Prozent.