Erhebliche Investitionen in Bildung - CDU: Richtige Akzente gesetzt

Lingener Tagespost - Lokales

Lingen. Die CDU-Fraktion im Lingener Stadtrat sieht im Haushalt 2012 die richtigen Akzente für die Entwicklung der Stadt gesetzt. „Ausgabenschwerpunkte liegen im Bildungs- und Betreuungsbereich“, sagten Fraktionsvorsitzender Uwe Hilling und seine Ratskollegen Martin Koopmann und Hermann Gebbeken in einem Gespräch mit der LT. Die Mehrheitsfraktion verteidigte gleichzeitig die vorgesehene Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer.

„Wir können den Haushalt ausgleichen und investieren gleichzeitig erheblich in Schulen und Kindertagesstätten“, markierte Hilling die Eckpunkte des Etats, der am Dienstag im Rathaus verabschiedet wird. Allein für die energetische Sanierung der Schulen stünden 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für Neubaumaßnahmen bei Kindertagesstätten in Altenlingen und Biene seien 2,1 Millionen Euro veranschlagt. Gleichzeitig werde die Neuverschuldung zurückgefahren. Wie Gebbeken und Koop mann ausführten, war die Stadt 2012 noch von einer zusätzlichen Kreditaufnahme von sieben Millionen Euro ausgegangen. „Jetzt liegen wir bei 5,8“, sagte Hilling.

Dies alles geschehe vor dem Hintergrund des ersten Haushaltes, der nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik) verabschiedet werde (siehe Infobox), sagte Hilling. Bei der Doppik fällt die Berücksichtigung von Abschreibungen bei Investitionen stark ins Gewicht, ein Haushaltsausgleich ist unter anderem auch deshalb schwieriger herzustellen.

Was das Thema Steuererhöhung anbelangt, machten die Christdemokraten keinen Hehl daraus, dass es auch in ihren Reihen eine kontroverse Diskussion darüber gegeben habe. Wichtig war Hilling der Hinweis darauf, „dass wir erst die Ausgabenseite betrachtet haben“. In der Summe seien gegenüber dem Verwaltungsvorschlag 180 000 Euro im Ergebnishaushalt eingespart worden. Gleichwohl seien unausgeglichene Haushalte in den Jahren 2013 und 2014 absehbar gewesen. „Kaputtsparen“ bringe aber auch nichts, um vorhandene Strukturen nicht zu zerstören. Die Steuererhöhung sei deshalb zu rechtfertigen, zumal aufgrund der steuerlichen Umlagesystematik (siehe Infobox) von jedem Euro Gewerbesteuereinnahme nur 13 Cent bei der Stadt verblieben. Noch weniger seien es bei den Grundsteuern A und B. Nach Anhebung der Steuern werden Einnahmeverbesserungen bei der Stadt in Höhe von 5,5 Millionen Euro erwartet. Die CDU wies den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf zurück, dass mit den Steuererhöhungen der Neubau der Emslandarena finanziert werden müsse. Alleiniger Grund sei der, dass vom Steueraufkommen mehr in der Stadt verbleiben müsse.

In diese Richtung sind in Zukunft wohl auch interessante Gespräche mit der Kreisverwaltung zu erwarten. In der Lingener CDU werden die Stimmen lauter, die kritisieren, dass der Landkreis sich auf Kosten der Stadt entschulde. Die Stadt Lingen zahlt in diesem Jahr rund 22,5 Millionen Euro an Kreisumlage nach Meppen.

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Doppik: Doppelte Buchführung in Konten
Doppik ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die Doppelte Buchführung in Konten. Im Mittelpunkt des neuen Rechnungskonzeptes steht der auf Aufwendungen und Erträgen basierende Ergebnishaushalt. Diese tritt an die Stelle des bisherigen, auf Einnahmen und Ausgaben basierenden (kameralen) Haushaltsplans. In der kommunalen Bilanz (auch Vermögensrechnung genannt) werden alle Vermögens- und Schuldenpositionen der Stadt aufgeführt. Als dritte Komponente ist der Finanzhaushalt vorgesehen, in dem die Einzahlungen und Auszahlungen aufgeführt werden. Grundsätzlich müssen alle Aufwendungen eines Planungszeitraums durch Erträge gedeckt sein. Ein zentraler Begriff ist hier die Abschreibung. Vermögensgegenstände (Gebäude, Fahrzeuge, Straßen etc.), die eine längere Nutzungsdauer als ein Jahr haben, werden abgeschrieben, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden über die geplante Nutzungsdauer verteilt und als Aufwand pro Jahr im Ergebnishaushalt ausgewiesen.
Ein Beispiel: Das Gebäude kostet 500 000 Euro, die Nutzungsdauer beträgt 50 Jahre. Der Abschreibungsaufwand beträgt pro Jahr 10 000 Euro. Diese sind grundsätzlich durch Erträge eines Jahres auszugleichen.
(Quelle: ABC Neues Haushaltsrecht, Bertelsmann-Stiftung)

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Grund- und Gewerbesteuern
Bei der Berechnung der Summe, die die Stadt Lingen an das Land (Finanzausgleichsgesetz) und den Kreis (Kreisumlage) abführen muss, werden die Gewerbesteuereinnahmen zunächst durch den städtischen Steuerhebesatz dividiert. Er liegt derzeit bei 350 Prozent. Damit erhält man den Gesamtmessbetrag. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 35 Millionen Euro die größte Einnahmeposition im Lingener Haushalt. Bei unveränderten Steuerhebesätzen behält die Stadt 4,5 Millionen Euro (12,9 Prozent). Durch eine Anhebung des Hebesatzes von 350 auf 395 Prozent nimmt die Stadt 4,5 Millionen Euro mehr ein. Die Gewerbesteuer wurde zuletzt 1995 angehoben. Die Auswirkungen auf die Betriebe in Lingen sind unterschiedlich. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent vollständig auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) verbleiben derzeit weniger als zwei Prozent der Einnahmen (220 000 Euro) bei der Stadt (3500 Euro). Eine Erhöhung des Hebesatzes von 290 auf 335 Prozent würde den Anteil der Stadt auf 37 700 Euro erhöhen. Die Grundsteuer A wurde zuletzt 2003 angehoben. Von der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) profitiert die Stadt fast gar nicht mehr. Der größte Teil der Einnahmen in Höhe von 6,5 Millionen Euro muss abgeführt werden. Lediglich 0,24 Prozent (15 600 Euro) bleiben in Lingen, demnächst knapp eine Million. Die geplante Erhöhung der Steuersätze wird aber niedriger ausfallen als von der Verwaltung vorgesehen (330 statt 340 Hebesatzpunkte). CDU und SPD schlagen als Kompensation eine Erhöhung der Vergnügungssteuer vor. Die Grundsteuer B wurde zuletzt 1995 angehoben. Die Mehrbelastung für den Hausbesitzer liegt nach Verwaltungsangaben bei rund 35 Euro pro Jahr. (pe)