Staatsanwalt prüft Ferienhaus-Verkäufe

Lingener Tagespost - Kreis Emsland
Anzeige des FDP-Politikers Ganseforth gegen Landrat, zwei Bürgermeister und Ferienhauspark-Betreiber
hh Osnabrück/Walchum. Die Diskussion um das Dauerwohnen in Ferienhäusern im Emsland beschäftigt seit einiger Zeit nun auch die Staatsanwaltschaft in Osnabrück. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte auf Anfrage, dass gegen vier Personen eine Strafanzeige „wegen des Nichtvorgehens der Behörden gegen im Raum stehende Dauerwohnnutzung von Ferienhäusern“ eingegangen sei.
Dabei gehe es auch um den Vorwurf, dass behördlicherseits bekannt gewesen sei, dass „Ferienhäuser mit dem Hinweis der Dauerwohnmöglichkeit seit Jahren vermarktet worden sein sollen“.
Die Sprecherin der Behörde erläuterte weiter, dass derzeit die Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Handlungen untersucht würden. „In einigen Wochen wird dann feststehen, ob das Verfahren eingestellt oder aufgrund unserer Erkenntnisse fortgesetzt wird.“ Den Anzeigenerstatter nannte die Behördensprecherin nicht.
Nach Informationen unserer Zeitung stammt die Anzeige von FDP-Kreistagsmitglied und Dörpener Samtgemeinderatsmitglied Heinrich Ganseforth. Der Heeder hatte in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich auf die aus seiner Sicht unzulässige Dauerwohnnutzung von Ferienhäusern in der Gemeinde Walchum hingewiesen. Landrat Hermann Bröring und Samtgemeindebürgermeister Hans Hansen (beide CDU) hatten diese Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen. Bröring sprach von einer „rechtlichen Grauzone“ (wir berichteten mehrfach).
Missbrauch zugelassen
Ganseforth bestätigte auf Anfrage, dass er den Kreis Emsland mit Landrat Bröring, die Samtgemeinde Dörpen mit Bürgermeister Hansen, die Gemeinde Walchum mit Ortsbürgermeister Hermann Schweers und den Betreiber eines Ferienhausparks in Walchum bei der Osnabrücker Behörde bezichtigt, „wissentlich den Missbrauch von Ferienhausgebieten als Dauerwohngebiet zuzulassen“. Der Kreis habe seit Jahren wider besseres Wissen nicht eingegriffen und den Verkauf „mit dem Hinweis auf mögliche Dauerwohnnutzung über Stände der Emsland Touristik GmbH bei der Messe sogar befördert“.
Allen Genannten sei vorzuwerfen, dass sie „in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken Ferienhäuser mit dem Hinweis auf Dauerwohnen verkauft oder diesen Verkauf geduldet hätten“. Den Käufern sei durch dieses Vorgehen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da „der Wert der erworbenen Häuser durch ohne das rechtlich abgesicherte Dauerwohnrecht erheblich niedriger ist als der Preis, den die Käufer gezahlt haben“.
Eine Vielzahl von Ferienhaus-Eigentümern hätte zwischenzeitlich ihm gegenüber erklärt, „ beim Kauf vorsätzlich getäuscht worden zu sein“. Ohne das zugesicherte Dauerwohnrecht hätten sie die Häuser „nicht beziehungsweise nicht zu dem angeboten Kaufpreis erworben“.