In dem Beschluss heißt es: „Der 7. Senat des OVG Lüneburg hat die Beschwerde des LWT mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts, ein Sonntag, auf den der staatlich anerkannte Feiertag „1. Mai“ (Tag der Arbeit) falle, sei ein besonderer Sonntag, nicht zu beanstanden ist. Diesem eine Ermessensausübung notwendig machenden Ausnahmefall werde der Bescheid der Stadt Lingen nicht gerecht.“
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